Die Anpassung der Soll- und Überziehungszinssätze für Dispositionskredite richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes:
Drei-Monats-EURIBOR (ST0316), kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen (Bezeichnung des Referenzzinssatzes gemäß § 492 Abs. 7 BGB).
Zeitreihe BBK01.ST0316: Geldmarktsätze / EURIBOR Dreimonatsgeld
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Sparkasse regelmäßig am 3. Bankarbeitstag vor Quartalsende überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,2500 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung der o. g. Zinssätze verändert, sinken oder steigen diese um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum selben Zeitpunkt (Termin). Der Kreditnehmer wird mit dem Rechnungsabschluss über die Zinssätze unterrichtet. Der Kreditnehmer kann die Höhe des Referenzzinssatzes in den Geschäftsräumen der Sparkasse einsehen.