Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gemäß energetischem Standard eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses. Dabei gilt: je effizienter das Gebäude, desto höher die Förderung.
Der KfW-Finanzierungsanteil beträgt maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss erreicht je nach Effizienzhaus-Niveau bis zu 25 Prozent (30.000 Euro).