Ab jetzt können Sie Bürgschaften innerhalb weniger Minuten auf unserer Website beantragen. Damit geht die Erfassung eines Online-Avalkredits für Sie fast so schnell wie eine Überweisung im Online-Banking. Wir stellen Ihnen alle Unterlagen für Sie und Ihren Auftraggeber sofort nach Ihrem Antrag online bereit. Sie können entscheiden, ob Sie die Unterlagen für Ihren Auftraggeber ausdrucken oder per E-Mail an ihn weiterleiten.
So funktioniert's: Schritt für Schritt zum Online-Aval. Eine genaue Beschreibung finden Sie in der Bedienungsanleitung für Online-Avale.
Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.
Beantragen Sie Ihren Avalkreditrahmen inklusive Online-Banking-Zugang mit PIN/TAN und profitieren Sie von den Vorteilen:
Avalkreditrahmen beantragen
Sie übernehmen gegenüber Ihren Kunden regelmäßig Bürgschaften? Dann beantragen Sie hier Ihren gewünschten Avalkreditrahmen.
Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Materialkosten. Im Gegenzug erwartet Ihr Kunde von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.
Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werkhalle, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.
Ihr Auftrag ist ordnungsgemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihr Kunde hat jetzt einen Gewährleistungsanspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozesskosten ab, solange das Gerichtsurteil vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggebern. Der Bürgschaftsbetrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Je nach Ausschreibungsdauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.