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Online-Avalkredit

Jederzeit Bürgschaften erstellen

Online-Avalkredit

Bequem online Bürgschaften erstellen

Ab jetzt können Sie Bürgschaften innerhalb weniger Minuten auf unserer Website beantragen. Damit geht die Erfassung eines Online-Avalkredits für Sie fast so schnell wie eine Überweisung im Online-Banking. Wir stellen Ihnen alle Unterlagen für  Sie und Ihren Auftraggeber sofort nach Ihrem Antrag online bereit. Sie können entscheiden, ob Sie die Unterlagen für Ihren Auftraggeber ausdrucken oder per E-Mail an ihn weiterleiten.

So funktioniert's: Schritt für Schritt zum Online-Aval. Eine genaue Beschreibung finden Sie in der Bedienungsanleitung für Online-Avale.

  • Sofortabschluss mit PIN/TAN in wenigen Minuten
  • Haftungszusage sofort als PDF verfügbar
  • Online-Gültigkeitscheck für Ihren Avalbegünstigten
  • Avalrahmen und alle Unteravale in Ihrem Online-Banking sichtbar
  • Keine Zusatzkosten - Reduzierter Ausstellungspreis

Online-Avale verifizieren

Bequemer kann eine Verifizierung über die Gültigkeit Ihres Online-Avals nicht sein.

Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Avalkredit

  • Firmenkonto bei der Sparkasse Miltenberg-Obernburg inkl. Zugang zum Online-Banking mit PIN/TAN
  • Bestehender Avalrahmen, der im Online-Banking eingebunden ist
  • Freier Verfügungsrahmen
  • Höchstbetrag pro Unteraval: 50.000 Euro
  • Gilt für Gewährleistungs-, Vorauszahlungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Befristete oder unbefristete Unteravale
  • Keine Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Begünstigte nur im Inland
Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.

  • Sie schonen Ihre Liquidität und entlasten Ihren S-Kontokorrent­kredit
  • Keine Bonitäts­prüfungen durch Ihre geschäftlichen Kontakte
  • Flexibel einsetzbar, da verschiedene Arten von Avalen möglich
  • Schnelle Abwicklung – fester Kredit­rahmen bei häufiger Inanspruch­nahme möglich
  • Geringe Kosten
  • Online-Check auf Gültigkeit für Sie und Ihre Aval­begünstigten

Gut zu wissen

Übrigens: Der Online-Avalkredit wird häufig auch als Bank­bürgschaft bezeichnet.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und schließen Sie eine Bürgschaft oder einen Aval­rahmen ab. Damit stärken Sie gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Geschäfts­partnerinnen und -partner.

Einfach beantragen

Sie besitzen noch keinen Avalkreditrahmen?

Beantragen Sie Ihren Avalkreditrahmen inklusive Online-Banking-Zugang mit PIN/TAN und profitieren Sie von den Vorteilen:

  • Nutzung der Online-Avale
  • Finanzielle Freiheiten
  • Schnelle, unkomplizierte Abwicklung
Bürgschaftsarten

Beispielhafte Bürgschaftsarten

Anzahlungsbürgschaft

Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Material­kosten. Im Gegen­zug erwartet Ihre Kundschaft von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden die Anzahlung zurück­zuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.

Mietkautionsbürgschaft

Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werk­halle, ein Büro oder ein Laden­lokal. Ihre vermietende Person verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.

Gewährleistungsbürgschaft

Ihr Auftrag ist ordnungs­gemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde hat jetzt einen Gewähr­leistungs­anspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigen­schaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewähr­leistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.

Prozessbürgschaft

Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozess­kosten ab, solange das Gerichts­urteil vorläufig voll­streckbar, jedoch noch nicht rechts­kräftig ist.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertrags­gerechte Erfüllung der einge­gangenen Verpflichtungen. Durch die Vertrags­erfüllungsbürgschaft erhält Ihre Kundin oder Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach­kommen können.

Bietungsbürgschaft

Bei Ausschreibungen für Bau­vorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Der Bürgschafts­betrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftrags­summe. Je nach Ausschreibungs­dauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.

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