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Bürgerpreis 2024

des Landkreises Miltenberg und der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg

Bürgerpreis 2024

des Landkreises Miltenberg und der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg

Wir prämieren beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement. Mit Sonderpreis Nachhaltigkeit.

Bewerbungen sind bis 14.06.2024 möglich!

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Engagement wird ausgezeichnet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Jahr 2024 schreibt der Landkreis Miltenberg zusammen mit der neuen Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg den Preis für Bürgerinnen und Bürger aus. Dies geschieht in der festen Überzeugung, dass bürgerschaftliches Engagement ein unersetzlicher Bestandteil unseres auf Freiheit und Verantwortung aufbauenden Gemeinwesens ist! Gleichzeitig ist es Zeichen dafür, dass die fusionierte Sparkasse auch weiterhin einer der größten Förderer von Kultur, Sport und Sozialem bleibt.

Bürgerliches Engagement nimmt in unserer Gesellschaft an Bedeutung zu. Vielfältige Herausforderungen – von Naturkatastrophen und Pandemien bis zu den diversen Kriegen – fordern uns und unser Gemeinwesen. Dieses war in der Vergangenheit auch deshalb so stabil, weil die Menschen im Landkreis Miltenberg nicht nur ein festes Wertefundament besitzen, sondern diese Werte auch in einem großen bürgerschaftlichen Engagement sichtbar und konkret erfahrbar gemacht haben.

Gerade die aktuellen und umfassenden Herausforderungen fordern unser aller Engagement in besonderer Weise. Wir brauchen Engagierte, die auf Grundlage ihrer Überzeugungen mithelfen, die Veränderungen und Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Bürgerschaftliches Engagement packt an und gestaltet, es hilft und unterstützt, es bietet Orientierung und vermittelt Werte - hierauf können, dürfen und werden wir im Landkreis Miltenberg nicht verzichten.

Mit der Auslobung des Bürgerpreises zeichnen wir dieses vorbildliche und wertvolle Engagement für ein Miteinander außerhalb der bewährten Vereinsstrukturen aus. Unter allen Bewerbungen werden Projekte ausgezeichnet, die in vorbildlicher Art und Weise diesen Aspekt besonders berücksichtigen.

Abseits aller Auszeichnungen: Wir sind dankbar für Ihr Engagement für unser Gemeinwesen.

Jens Marco Scherf, Landrat des Landkreises Miltenberg
Jürgen Schäfer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg

Der Bürgerpreis des Landkreises Miltenberg und der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg wird ausgelobt vom Landkreis Miltenberg und der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg für den Landkreis Miltenberg.

Die Auszeichnung der Projekte

Ausgezeichnet werden Projekte und Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements außerhalb der klassischen Vereinsarbeit, die unseren Landkreis besonders lebens- und liebenswert machen. Es werden keine Einzelpersonen gesucht, sondern Gruppen, Teams und Vereinigungen.

Folgende Fragen fließen in die Beurteilung mit ein:

  • Wie innovativ und nachahmenswert ist die Projektidee?
  • Wie stark orientiert sich das Projekt an den Herausforderungen der Gesellschaft?
  • Wie nützlich und adaptierbar ist das Engagement auch für andere Bereiche des Ehrenamtes?
  • Welchen Beitrag leistet das Projekt für die Verbesserung der Lebensqualität?
  • Inwieweit werden die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe durch das Projekt gefördert?
  • Wie wirkungsvoll und dauerhaft ist das Projekt angelegt?
  • Inwieweit berücksichtigt das Projekt die Aspekte der Nachhaltigkeit?

Jetzt bewerben!

Den Bewerbungs-/Vorschlagsbogen finden Sie hier. Eine Teilnahme ist kostenlos und ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Das Formular bitte ausfüllen, ausdrucken und mit Ihrer Unterschrift senden an:

Landratsamt Miltenberg
- Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement -
Helmut Platz
Brückenstr. 2
63897 Miltenberg
E-Mail: helmut.platz@lra-mil.de

Die Bewerbungen können gerne auch im Landratsamt oder in einer der Geschäftsstellen der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg abgegeben werden.

Bewerbungsschluss ist Freitag, der 14. Juni 2024

Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Entscheidungen über eine Nichtprämierung werden nicht begründet, ein Rechtsanspruch auf Prämierung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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